AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 19.09.2025

Maiers Moschde Hans-Christian Maier und Matthias Maier GbR

Gerichtsstand: Hermaringen

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Maier’s Moschde Hans-Christian Maier und Matthias Maier GbR schließt Verträge ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme in der auf unserer Internetseite veröffentlichten Version. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, diese werden von uns schriftlich gesondert bestätigt.

1.2 Mündliche Nebenabreden sind nur dann zulässig, wenn sie nicht wesentliche Bestandteile der AGB beschränken bzw. ausschließen. Nebenabreden sind nur mit den Inhabern zu treffen.

  1. Vertragspartner, Vertragsschluss

2.1 Ihr Vertragspartner sind Maier’s Moschde Hans-Christian Maier und Matthias Maier GbR. Im Folgenden wird der Vertragspartner abgekürzt

Maier’s Moschde genannt.

2.2 Eine verbindlicher Auftrag kommt durch eine telefonische Terminbuchung, eine Onlinebuchung oder bei Obstanlieferung zustande. Sie erhalten keine schriftliche Auftragsbestätigung.

2.3 Maier’s Moschde behält sich vor einen Auftrag wegen mangelhafter Obstqualität oder aus betrieblichen Gründen abzulehnen.

2.4 Ein Auftrag kann bis zu einem Tag vor der Auftragsbearbeitung jederzeit storniert werden. Eine Stornierung wird wirksam durch eine Bestätigung der Maier’s Moschde.

2.4a Erfolgt eine Stornierung des vereinbarten Termins weniger als 48 Stunden vor Auftragsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 € fällig. Erfolgt eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor Auftragsbeginn, beträgt die Ausfallgebühr 50 €.
Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Mitteilung wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 75 € berechnet. Die Ausfallgebühren sind sofort fällig und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.5 Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn die Maier’s Moschde die Verarbeitung Ihres Obstes beginnt. Nach Beginn der Obstverarbeitung ist für den Kunden kein Rücktritt vom Vertrag mehr möglich.

2.6 Werden Verpackungen mitgebracht, werden diese auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und gegebenenfalls abgelehnt, sollten sie dem vorgesehenen Zweck nicht entsprechen.

2.9 Der Vertrag ist komplett abgeschlossen mit der Erfüllung des Auftrages zum Lohnmosten nach Kundenwunsch, sowie mit der vollständigen Bezahlung der Leistung und Ware. Sollte der Kunde die erbrachten Leistungen nicht bezahlen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten und das Produkt (Saft, Kartons) bis zur vollständigen Bezahlung zu verwahren.

  1. Preise, Abfüllung, Verpackungen

3.1 Für die Maier’s Moschde Dienstleistungen gelten die auf unserer Internetseite aufgeführten Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Der fertig pasteurisierte Saft wird in Bag-in-Box Verpackungen abgefüllt. Dieses ist eine Einwegverpackung bestehend aus einem Folienbeutel mit Zapfhahn und einem Umkarton. Als Folienbeutel nehmen wir ausschließlich eigene Ware von geprüften Lieferanten. Diese Beutel sind nicht wieder verwendbar und müssen immer ersetzt werden. Wir garantieren das die Beutel einwandfrei und uneingeschränkt für Lebensmittel geeignet sind.

3.3 Die mitgebrachten Gefäße werden vor dem Abfüllen noch einmal auf Tauglichkeit und Beschädigungen überprüft. Wir behalten uns vor, ungeeignete Verpackungen und Gefäße auszusortieren. Diese bekommt der Kunde zurück. Sollten nicht ausreichend mitgebrachte Kartons vorhanden sein, nehmen wir entsprechend der gewünschten Größe neue Kartons. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

3.4 Der Kunde verpflichtetet sich mit Auftragsabgabe, die gesamte Menge ausgepresstem Saft abzunehmen.

  1. Obst- und Saftqualität, Mindestannahmemenge

4.1 Das Obst ist vom Kunden selbst anzuliefern. Verarbeitet wird nur sauberes, unbeschädigtes Obst, ohne Faulstellen.

4.3 Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, dass produktionsbedingt bis zu 5 Liter seines Saftes in der Anlage verbleiben und bis zu 5 Liter des Vorgängersaftes aus der Anlage seiner Abfüllung zugeschlagen werden können.

4.4 Die Mosterei erzeugt aus dem Obst des Kunden 100% naturtrüben Direktsaft ohne Wasserzusatz und andere Zusatzstoffe.

Das Beimischen von Zusatzstoffen des Kunden vor der Abfüllung ist aus anlagenhygienischen Gründen nicht möglich.

4.5 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Mindestabfüllmenge, da je nach Qualität, Sorte und Reifezustand des Obstes unterschiedlich viel Saft anfällt. Hierzu kann der Anbieter keine verbindliche Aussage treffen.

4.6 Die Mindestannahmemenge für angeliefertes Mostobst beträgt 100 kg. Bei Anlieferungen unterhalb dieser Menge kann Maier’s Moschde die Annahme verweigern oder einen in der Preisliste ausgewiesenen Mindestumsatz berechnen.

4.7 Die Höhe des Mindestumsatzes ist der jeweils gültigen Preisliste auf unserer Homepage zu entnehmen. Aufträge mit weniger als 100 kg Mostobst werden, nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen und mit dem in der Preisliste ausgewiesenen Aufschlag für Mindermengen berechnet.

4.8 Maier’s Moschde verarbeitet ausschließlich Äpfel, Birnen und Quitten. Die Verarbeitung anderer Obstarten erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache.

4.9 Für Quitten gelten besondere Regelungen: Unter einer Anliefermenge von 100 kg können keine Einzeltermine gebucht werden. In diesen Fällen ist die Teilnahme an den von Maier’s Moschde angebotenen Sammelterminen möglich. Die Sammeltermine werden rechtzeitig auf unserer Homepage bekanntgegeben.

4.10 Weicht die tatsächlich angelieferte Obstmenge um mehr als 200 kg von der bei der Terminbuchung angegebenen Menge ab, behält sich Maier’s Moschde das Recht vor, den Auftrag abzulehnen oder nur einen Teil der Menge zu verarbeiten. In diesem Fall erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden über das weitere Vorgehen.

  1. Verarbeitung

5.1 Maier’s Moschde garantiert, dass das Obst jedes Kunden entsprechend unserem Produktionsablauf separat verarbeitet und abgefüllt wird. Der Kunde kann auf Wunsch bei der Verarbeitung seines Obstes zusehen und direkt im Anschluss daran mitnehmen. Dafür ist pro Partie ein Termin erforderlich.

5.2 Die Wartezeit während der Produktion richtet sich nach der entsprechenden Partiegröße und der technischen Verarbeitbarkeit. Maier’s Moschde behält sich vor, Termine zu verschieben oder abzusagen, sollten eventuelle Unvorhersehbarkeiten wie z.B. Maschinenausfall, höhere Gewalt etc. auftreten. In solchen Fällen werden wir mit dem Kunden Lösungen absprechen.

5.3 Die Produktionszeit kann je nach Auftragsvolumen und Qualität des Obstes stark variieren. Aus diesem Grund werden wir keine verbindlichen Aussagen bezüglich Warte- und Produktionszeit geben. Sämtliche Aussagen diesbezüglich sind Richtwerte aufgrund unserer Erfahrungen.

5.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Mindestabfüllmenge. Da das Obst je nach Qualität, Sorte und Reifezustand unterschiedlich viel Saft hergibt, können wir hier keine verbindlichen Aussagen treffen.

5.5 Es gibt kein Anspruch auf Sonderwünsche bei der Verarbeitung. Wir versuchen dennoch den Wünschen des Kunden entgegenzukommen. In diesen Fällen geschieht dies auf eigene Gefahr und unter Ausschluss der Gewährleistung.

5.6 Der Kunde hat das Recht, sämtliche bei der Verarbeitung anfallenden Abfallreste (Trester) als sein Eigentum mitzunehmen. Dieses Recht besteht nur, wenn der Kunde dies zu Beginn des Auftrags ausdrücklich mitteilt und einen geeigneten Behälter bereitstellt. Erfolgt keine Mitteilung oder wird kein Behälter gestellt, entfällt der Anspruch.

  1. Gewerbliche Kunden

6.1 Gewerbliche Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass das angelieferte Obst einwandfrei und uneingeschränkt für die Produktion von Lebensmitteln geeignet ist.

6.2 Weiterhin verpflichtet er sich beim in Verkehr bringen des von Maier’s Moschde im Auftrag produzierten Saftes, die gesetzlichen Bestimmungen und Kennzeichnungspflichten zu beachten und zu befolgen.

6.3 Maier’s Moschde haftet nicht für von dritten gewerblich in Verkehr gebrachte Produkte.

  1. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Widerrufsrecht

7.1 Die Ware ist sofort bei erfolgter Lieferung zu zahlen. Dafür bieten wir Bar- und EC Kartenzahlung an. Zahlen per Rechnung gibt es nur für Gewerbliche Stammkunden mit einer Frist von 7 Tagen.

7.2 Der produzierte Saft, sowie die verkauften Verpackungseinheiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Maier’s Moschde. Vom Kunden beigestellte Verpackungseinheiten bleiben auch während des Verarbeitungsprozesses Eigentum des Kunden.

7.3 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, so kann Maier’s Moschde gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzugs den gesetzlichen Verzugszinssatz, sowie für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro geltend machen.

  1. Gewährleistung, Haftung

8.1 Grundlage für eine Gewährleistung ist die korrekte Lagerung des Saftes durch den Kunden. Die Saftgebinde müssen bis zum Öffnen kühl, trocken, dunkel und frostfrei gelagert werden. Bag-In-Box-Gebinde dürfen nicht direkt auf Steinboden gestellt (wegen Feuchtigkeit) und nicht höher als 3 Boxen gestapelt werden.

8.2 Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden ist der Kunde verpflichtet die Gebinde vor der Öffnung auf Saftmängel wie übermäßige Gärung und Schimmelpilzbefall zu überprüfen.

8.3 Ein Schaden im Sinne der Gewährleistung entsteht, wenn pasteurisierte Bag-In-Box-Gebinde durch Gärung oder Schimmelbildung verderben und dadurch ungenießbar werden, oder durch Mängel an der Verpackung auslaufen. Für Säfte, die pasteurisiert in neue Beutel abgefüllt werden, garantieren wir eine Mindesthaltbarkeit von 6 Monaten für ungeöffnete Gebinde. Für Schäden, die innerhalb dieser Gewährleistungsfrist entstehen und nicht durch den Kunden verschuldet wurden, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des Herstellungspreises der betroffenen Gebinde in voller Höhe.

8.4 Für einen Schadensersatzanspruch muss der Kunde nachweisen, dass der Schaden durch Verschulden der Maier’s Moschde und nicht nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entstanden ist.

8.5 Für Schäden an pasteurisierten Säften, die in vom Kunden mitgebrachte Behälter abgefüllt werden, übernimmt Maier’s Moschde keine Gewähr. Die Maier’s Moschde haftet nur für Produkte, die mit einem Originalkarton von uns verpackt sind. Für Kartons von fremden Anbietern, sowie auch für den Transport ohne Umkarton können wir keine Haftung und Gewährleistung übernehmen.

8.6 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein sicherer Transport des fertig abgefüllten, aber noch heißen Saftes gewährleistet ist (Verbrühungsgefahr) und eine Gefährdung von Personen bzw. Verletzung des Beutels ausgeschlossen ist.

8.7 Gewährleistung ist ausgeschlossen bei falscher Lagerung der Gebinde durch den Kunden.

8.8 Für frisch gepressten Saft ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

8.9 Die Mosterei wird auf eigenes Risiko betreten. Schadensansprüche können nicht geltend gemacht werden, das Risiko trägt der Kunde.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit der Maier’s Moschde Hans-Christian Maier und Matthias Maier GbR gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Unser Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Klägers zu klagen bleibt davon unberührt.